Die Kaution sowie auch der Selbstbehalt dienen dazu, allfällige Schäden zu beheben. Der Selbstbehalt deckt äussere Schäden ab, welche nicht
vollständig von der Versicherung übernommen werden (Karosserie,
Glasbruch, etc.). Die Kaution deckt mögliche innere Schäden ab, welche
nicht von der Versicherung erfasst werden (Verschmutzung, zerbrochenes
Geschirr).