Europ Assistance Schweiz

Pannenschutzbrief für Wohnmobile und Camper

Du hast ein Problem auf deiner Reise? Wir sind stets für dich da!

Den Zeitpunkt und den Ort eines Unfalls, einer Panne oder einer Krankheit kann man sich nicht aussuchen.

Die Pannenhilfe Europ Assistance ist für dich da und lässt dich im Schadensfall nicht alleine. Zu deiner Verfügung werden gestellt:

  • Eine Reisekosten-Assistance, um dir und deinen Mitfahrern zu helfen;
  • Einen Fahrzeug Support, um sich bei Stilllegung um dein Wohnmobil zu kümmern.

Den Service von Europ Assistance stellt eine spezialisierte Abteilung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

Die Fahrzeug-Assistance

Die Pannenhilfe Europ Assistance begleitet dich in allen Situationen, damit alles reibungslos abläuft. Jede private Vermietung von Schweizer Fahrzeugen über Yescapa profitiert automatisch von der Yescapa-Vaudoise-Versicherung (Teil- und Vollkasko, Pannenhilfe). Die Pannenhilfe steht dir per Telefon zur Verfügung, um dir zu helfen und dich im Fall einer Panne, bei Pneuschaden, Brand, Diebstahl oder Diebstahl/Verlust der Fahrzeugschlüssel um dein Wohnmobil zu kümmern.

Wo und wann kann ich auf die Leistungen von Europ Assistance zurückgreifen?

Europ Assistance hilft 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche bei Vermietungen in der Schweiz und Europa (siehe Liste der versicherten Länder). Du profitierst von einem Pannenschutz ohne Kilometer-Selbstbehalt, der dir im Falle einer Panne hilft.

Die wesentlichen Versicherungsleistungen von Europ Assistance

Im Falle einer Panne oder eines Stillstands deines Fahrzeugs in der Schweiz oder im Ausland kümmert sich Europ Assistance darum:

  • Pannenhilfe für dein Wohnmobil vor Ort, oder Abschleppen bis zur nächstgelegenen Werkstatt;
  • Die Unterbringung der Reisenden im Falle einer Reparatur;
  • Der Rücktransport der Leistungsberechtigten;
  • Der Rücktransport von Gepäck;
  • Gebühren für Beaufsichtigung;
  • Versand von Ersatzteilen

Für Kranke oder Verletzte, in der Schweiz oder Europa, organisiert Europ Assistance:

  • Den Kranken-Rücktransport, wenn dieser erforderlich ist;
  • Wenn der Leistungsberechtigte nicht transportfähig ist, den Aufenthalt einer Begleitperson vor Ort, sofern die Transportunfähigkeit weniger als 7 Tage dauert, anderenfalls übernimmt Europ assistance die Hin- und Rückreise eines Familienmitglieds;
  • Die Behandlungs- und Krankenhauskosten im Ausland (zusätzlich zu den fälligen Leistungen der Sozialversicherungsträger, bis zu einem Betrag von 80 000€);
  • Die Beschaffung und der Versand von Medikamenten und Prothesen, die für den Gesundheitszustand des Patienten erforderlich sind;

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